Immobilienlexikon

Auflassung beim Immobilienverkauf: Bedeutung, Ablauf und Tipps

Die Auflassung ist die offizielle Einigung zwischen Verkäufer und Käufer, dass das Eigentum an der Immobilie übergehen soll. Sie wird beim Notar erklärt und ist Voraussetzung dafür, dass der Käufer später ins Grundbuch eingetragen werden kann. Wichtig: Mit der Auflassung allein gehört die Immobilie noch nicht dem Käufer – erst die Grundbucheintragung macht ihn zum Eigentümer.

Was ist Auflassung?

Die Auflassung ist die dingliche Einigung über den Eigentumswechsel an einem Grundstück und nach deutschem Recht (§ 925 BGB) bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien vor dem Notar zu erklären. Sie ist Teil des notariellen Kaufprozesses und wird üblicherweise mit dem Kaufvertrag beurkundet. Sie betrifft jede Objektart.

Warum ist Auflassung beim Immobilienverkauf wichtig?

Ohne Auflassung kein Eigentumsübergang – sie ist ein zwingender Schritt. Für die Praxis bedeutet das: Zwischen Vertragsunterschrift und Eintragung vergeht Zeit, in der die Auflassungsvormerkung den Käufer absichert. Verkäufer sollten wissen, dass der Eigentumswechsel erst mit der Eintragung – nicht mit der Auflassung – vollzogen ist.

Wann sollten Sie sich darum kümmern?

Die Auflassung wird beim Notartermin zusammen mit dem Kaufvertrag erklärt. Vorher müssen alle Unterlagen vollständig sein. Die anschließende Grundbucheintragung erfolgt erst, wenn unter anderem Kaufpreiszahlung und Lastenfreistellung gesichert sind.

Woher bekommen Sie Auflassung?

Die Auflassung erfolgt beim Notar; sie ist kein Dokument, das Sie beantragen, sondern eine Erklärung im Beurkundungsprozess. Der Notar veranlasst danach die Eintragung beim Grundbuchamt.

Was kostet Auflassung?

Eine gesonderte Gebühr fällt nicht an – die Auflassung ist Teil der notariellen Beurkundung und der Grundbuchkosten (zusammen rund 1,5 % des Kaufpreises, meist vom Käufer getragen).

Wie lange dauert die Beschaffung?

Die Erklärung erfolgt im Notartermin in wenigen Minuten; bis zur tatsächlichen Eigentumsumschreibung im Grundbuch vergehen danach Wochen.

Typische Fehler von Eigentümern

  • Auflassung und Eigentumsübergang gleichsetzen
  • Annehmen, mit der Beurkundung sei man "raus" aus der Verantwortung
  • Den Zeitraum bis zur Eintragung unterschätzen
  • Unterlagen für den Notartermin unvollständig liefern

Dos & Don’ts

Dos

  • Den Ablauf bis zur Grundbucheintragung verstehen
  • Alle Unterlagen vollständig zum Notartermin bringen
  • Auf die absichernde Auflassungsvormerkung achten
  • Fragen vorab mit dem Notar klären

Don’ts

  • Den Eigentumsübergang vor der Eintragung annehmen
  • Den Notartermin überstürzen
  • Zahlungs- und Übergabefragen offenlassen

Bedeutung für Bewertung, Finanzierung und Notar

Auf die Bewertung hat die Auflassung keinen Einfluss. Für die Finanzierung ist der geordnete Ablauf wichtig, weil die Käuferbank ihre Grundschuld im Zuge der Eintragung absichert. Der Notar erklärt die Auflassung und steuert die Eintragung.

Unterschied nach Objektart

Die Auflassung ist bei allen Objektarten gleich – Haus, Wohnung, Grundstück oder Mehrfamilienhaus. Der Eigentumsübergang erfolgt stets über Auflassung und Grundbucheintragung.

Praxisbeispiel

Ein Verkäufer glaubt, mit der Unterschrift beim Notar sei "alles erledigt", und ist überrascht, dass der Käufer erst Wochen später als Eigentümer im Grundbuch steht. Wer den Ablauf kennt, plant Übergabe und Schlüsselübergabe passend zum Zahlungseingang.

Checkliste für Eigentümer

  • Sind alle Unterlagen für den Notartermin vollständig?
  • Ist die Auflassungsvormerkung vorgesehen?
  • Ist die Kaufpreiszahlung geregelt?
  • Ist die Lastenfreistellung vorbereitet?

Häufige Fragen zu Auflassung

Was bedeutet Auflassung?

Die Einigung von Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang, erklärt beim Notar.

Gehört die Immobilie mit der Auflassung dem Käufer?

Nein, erst mit der Eintragung im Grundbuch.

Wo wird die Auflassung erklärt?

Beim Notar, meist zusammen mit dem Kaufvertrag.

Was sichert den Käufer bis zur Eintragung?

Die Auflassungsvormerkung im Grundbuch.

Kostet die Auflassung extra?

Nein, sie ist Teil von Beurkundung und Grundbuchkosten.

Wie lange dauert es bis zur Eintragung?

Meist einige Wochen nach dem Notartermin.

Kann Sloothy helfen?

Ja, Sloothy erklärt Ihnen den Ablauf und hilft, den Notartermin gut vorzubereiten.

Verwandte Begriffe

Fazit

Die Auflassung ist die notarielle Einigung über den Eigentumsübergang – ein Pflichtschritt, der aber erst mit der Grundbucheintragung vollendet wird. Wer den Ablauf versteht, plant Zahlung, Übergabe und Eigentumswechsel realistisch und vermeidet falsche Annahmen.
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