Auflassungsvormerkung beim Immobilienverkauf: Bedeutung und Tipps
Die Auflassungsvormerkung ist ein Sicherungseintrag im Grundbuch, der den Käufer zwischen Vertragsunterschrift und endgültiger Eigentumsübertragung schützt. Sie verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie zwischenzeitlich ein zweites Mal verkauft oder zusätzlich belastet. In der Praxis wird der Kaufpreis meist erst fällig, wenn die Vormerkung eingetragen ist.
Was bedeutet „Auflassungsvormerkung“?
Die Auflassungsvormerkung "reserviert" dem Käufer den Anspruch auf Eigentumsübertragung im Grundbuch, bevor er selbst als Eigentümer eingetragen ist. Sie steht in Abteilung II und wird vom Notar nach der Beurkundung veranlasst. Sie ist bei jedem Immobilienkauf üblich und betrifft alle Objektarten.Warum das beim Immobilienverkauf wichtig ist
Zwischen Beurkundung und Eigentumsumschreibung vergehen Wochen; die Vormerkung schützt den Käufer in dieser Zeit vor Doppelverkauf, neuen Belastungen oder einer Zwangsvollstreckung gegen den Verkäufer. Für Verkäufer ist sie ebenso relevant, weil der Kaufpreis typischerweise erst nach ihrer Eintragung fließt – die Reihenfolge der Schritte ist klar geregelt.Wann sollten Sie sich darum kümmern?
Die Vormerkung wird unmittelbar nach der Beurkundung des Kaufvertrags vom Notar beim Grundbuchamt beantragt. Erst danach wird in der Regel der Kaufpreis fällig gestellt. Sie ist ein fester, früher Schritt der Abwicklung.Auflassungsvormerkung beschaffen: So gehen Sie vor
Sie wird nicht beantragt wie eine Unterlage, sondern vom Notar im Zuge der Kaufabwicklung veranlasst und vom Grundbuchamt eingetragen. Im Grundbuchauszug ist sie anschließend in Abteilung II sichtbar.BeispielAuflassungsvormerkung (Abt. II) · Muster
Eintrag
- lfd. Nr.
- 3
- Inhalt
- Auflassungsvormerkung
- zugunsten
- Max Beispiel (Käufer)
- eingetragen am
- 04 / 2026
Schematische Beispielansicht – kein amtliches Dokument, Angaben frei erfunden.
Kosten: Womit müssen Sie rechnen?
Für die Eintragung der Vormerkung fallen Grundbuch- und anteilige Notarkosten an, die in den üblichen Abwicklungskosten (rund 1,5 % des Kaufpreises) enthalten sind und meist der Käufer trägt.Wie lange dauert die Beschaffung?
Die Eintragung erfolgt je nach Grundbuchamt innerhalb weniger Tage bis Wochen; sie ist Voraussetzung für die Fälligkeit des Kaufpreises. Die spätere Eigentumsumschreibung folgt danach.Typische Fehler von Eigentümern
- Den Kaufpreis vor Eintragung der Vormerkung fließen lassen
- Die Bedeutung der Reihenfolge im Ablauf unterschätzen
- Annehmen, die Vormerkung sei bereits der Eigentumsübergang
- Belastungen vor der Vormerkung nicht klären
Dos & Don'ts
✓ Dos
- Den Ablauf (Vormerkung → Zahlung → Eintragung) verstehen
- Auf die notarielle Abwicklung vertrauen
- Belastungen vorab klären (Lastenfreistellung)
- Fragen zur Reihenfolge mit dem Notar besprechen
✕ Don'ts
- Zahlungen außerhalb des Notarablaufs leisten
- Die Vormerkung mit dem Eigentum gleichsetzen
- Den Ablauf überspringen wollen
Bedeutung für Bewertung, Finanzierung und Notar
Auf die Bewertung hat die Vormerkung keinen Einfluss. Für die Finanzierung ist sie wichtig, weil die Käuferbank die sichere Abwicklung voraussetzt. Der Notar koordiniert Vormerkung, Kaufpreisfälligkeit und Eigentumsumschreibung – häufig zusammen mit der Lastenfreistellung.Unterschied nach Objektart
Die Auflassungsvormerkung ist bei allen Objektarten üblich. Der Schutzmechanismus ist stets gleich – unabhängig davon, ob Haus, Wohnung, Grundstück oder Mehrfamilienhaus verkauft wird.Praxisbeispiel
Ein Käufer soll den Kaufpreis sofort nach Vertragsunterschrift zahlen. Der Notar wartet jedoch zu Recht, bis die Auflassungsvormerkung eingetragen ist – so ist der Käufer geschützt. Wer den Ablauf kennt, versteht, warum die Zahlung erst nach diesem Schritt erfolgt.
Checkliste für Eigentümer
- Ist die Auflassungsvormerkung im Ablauf vorgesehen?
- Erfolgt die Kaufpreiszahlung erst nach Eintragung?
- Sind bestehende Belastungen geklärt?
- Ist die Reihenfolge mit dem Notar besprochen?
Fazit
Die Auflassungsvormerkung ist ein zentraler Schutzschritt der Kaufabwicklung: Sie sichert den Käufer, bis er als Eigentümer im Grundbuch steht, und gibt der Kaufpreiszahlung ihren festen Platz im Ablauf. Wer die Reihenfolge versteht, geht sicher durch die Abwicklung.Häufige Fragen zu Auflassungsvormerkung
Was ist eine Auflassungsvormerkung?
Ein Grundbucheintrag, der dem Käufer den Anspruch auf Eigentum sichert, bevor er selbst eingetragen ist.
Wovor schützt sie?
Vor Doppelverkauf, neuen Belastungen oder Zwangsvollstreckung in der Zeit bis zur Umschreibung.
Wo steht sie?
In Abteilung II des Grundbuchs.
Wer veranlasst sie?
Der Notar nach der Beurkundung des Kaufvertrags.
Wann zahle ich den Kaufpreis?
In der Regel erst, wenn die Vormerkung eingetragen ist.
Ist die Vormerkung schon der Eigentumsübergang?
Nein, sie sichert nur den Anspruch; Eigentümer wird man erst mit der Eintragung.
Kann Sloothy helfen?
Ja, Sloothy erklärt Ihnen den Ablauf und hilft, den Verkauf strukturiert vorzubereiten.
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