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Immobilienlexikon

Maklerprovision: Begriff, übliche Höhe und Teilung erklärt

Auf dieser Seite: Begriff, übliche Höhe und Teilung erklärt zum Thema Maklerprovision - kompakt und verständlich erklärt.

Die Maklerprovision (auch Courtage) ist das Erfolgshonorar eines Maklers und wird nur fällig, wenn der Verkauf zustande kommt. Beim Verkauf selbstgenutzter Wohnungen und Einfamilienhäuser wird sie seit Ende 2020 zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Wer privat ohne Makler verkauft, spart den eigenen Anteil vollständig – häufig mehrere Tausend Euro.

Was bedeutet „Maklerprovision“?

Die Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung erhält. Sie wird als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet und ist regional unterschiedlich; üblich sind insgesamt rund 7,14 % inklusive Mehrwertsteuer. Sie betrifft jeden, der über einen Makler verkauft – beim Privatverkauf entfällt sie ganz oder teilweise.

Warum das beim Immobilienverkauf wichtig ist

Die Provision ist einer der größten Kostenblöcke beim Immobilienverkauf und beeinflusst, wie viel vom Erlös bei dir ankommt und wie hoch die Kaufnebenkosten für den Käufer ausfallen. Seit dem Bestellerprinzip für Wohnungen und Einfamilienhäuser darf der Verkäufer nicht weniger tragen als der Käufer, wenn ein Makler für beide tätig ist. Wer die Regeln kennt, kann bewusst entscheiden, ob und wie viel Provision er zahlt.

Wann solltest du dich darum kümmern?

Die Frage nach der Provision stellt sich ganz am Anfang – bei der Entscheidung, ob du mit Makler, teilweise unterstützt oder komplett privat verkaufst. Vereinbart wird sie im Maklervertrag vor der Vermarktung; fällig wird sie erst mit dem notariellen Kaufvertrag. Kläre früh, welcher Weg für dich wirtschaftlich sinnvoll ist.

Maklerprovision beschaffen: So gehst du vor

Die Höhe der ortsüblichen Provision erfährst du über Makler vor Ort oder regionale Übersichten; die rechtlichen Regeln ergeben sich aus dem BGB (Bestellerprinzip seit Dezember 2020). Wer privat verkauft, benötigt keinen Maklervertrag – hier unterstützt Sloothy bei Bewertung, Exposé und Vermarktung.
BeispielRechenbeispiel · Maklerprovision

Annahmen

Kaufpreis
500.000 €
Gesamtprovision
7,14 % inkl. MwSt.

Aufteilung (Bestellerprinzip)

Käuferanteil 3,57 %
17.850 €
Verkäuferanteil 3,57 %
17.850 €

Mit Sloothy – ohne Makler

Verkäuferprovision
0 €
Deine Ersparnis
bis 17.850 €

Vereinfachtes Rechenbeispiel; die tatsächliche Provision ist regional unterschiedlich und verhandelbar.

Kosten: Womit musst du rechnen?

Üblich sind insgesamt rund 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer, hälftig geteilt auf Käufer und Verkäufer (je 3,57 %). Bei einem Kaufpreis von 500.000 € entspricht der Verkäuferanteil also rund 17.850 €. Die genaue Höhe ist Verhandlungssache und regional unterschiedlich.

Wie lange dauert die Beschaffung?

Die Provision wird mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig, nicht vorher. Entscheidend ist die frühe Grundsatzentscheidung, ob du mit oder ohne Makler verkaufst.

Typische Fehler von Eigentümern

  • Den Maklervertrag ungelesen unterschreiben
  • Die Provisionshöhe für selbstverständlich halten, statt zu verhandeln
  • Das Bestellerprinzip bei Wohnung/Einfamilienhaus nicht kennen
  • Die Provision nicht in die Verkaufskalkulation einrechnen
  • Annehmen, ohne Makler sei ein erfolgreicher Verkauf unmöglich

Dos & Don'ts

✓ Dos
  • Früh entscheiden: mit, teilweise oder ohne Makler
  • Provisionshöhe und Vertragslaufzeit prüfen und verhandeln
  • Die Kostenteilung nach Bestellerprinzip beachten
  • Den Privatverkauf als Sparoption ernsthaft prüfen
  • Den Nettoerlös nach allen Kosten berechnen
✕ Don'ts
  • Alleinaufträge ohne Prüfung unterschreiben
  • Provision als nicht verhandelbar ansehen
  • Versteckte Klauseln übersehen
  • Den Verkaufserlös ohne Provisionsabzug kalkulieren

Bedeutung für Bewertung, Finanzierung und Notar

Für die Bewertung spielt die Provision keine direkte Rolle, beeinflusst aber deinen Nettoerlös. Für den Käufer erhöht sie die Gesamtkosten und damit den nötigen Finanzierungsbetrag. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag unabhängig von der Provision; die Provisionsvereinbarung selbst läuft über den Maklervertrag.

Unterschied nach Objektart

Das Bestellerprinzip mit hälftiger Teilung gilt für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser, die an Verbraucher verkauft werden. Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken und Gewerbeobjekten sind die Provisionsregelungen freier verhandelbar.

Praxisbeispiel

Ein Eigentümer kalkuliert seinen Verkaufserlös, ohne die Maklerprovision abzuziehen. Am Ende fehlen ihm rund 17.000 €, mit denen er fest gerechnet hatte. Wer die Provision von Anfang an einplant – oder privat verkauft und sie spart – vermeidet diese Überraschung.

Checkliste für Eigentümer

Die wichtigsten Tipps im Überblick:

  • Willst du mit, teilweise oder ohne Makler verkaufen?
  • Ist die ortsübliche Provisionshöhe bekannt?
  • Hast du Provision und Vertragslaufzeit verhandelt?
  • Ist die Kostenteilung nach Bestellerprinzip klar?
  • Hast du deinen Nettoerlös nach Provision berechnet?

Fazit

Die Maklerprovision ist einer der größten Kostenpunkte beim Immobilienverkauf – und einer, den du aktiv beeinflussen kannst. Seit dem Bestellerprinzip wird sie bei Wohnung und Einfamilienhaus geteilt; wer privat verkauft, spart den eigenen Anteil ganz. Wichtig ist, früh zu entscheiden und den Nettoerlös realistisch zu kalkulieren. So behältst du die Kontrolle über deine Kosten. Mehr dazu im Ratgeber Maklerprovision sparen.

Häufige Fragen zu Maklerprovision

Wie hoch ist die Maklerprovision?
Üblich sind insgesamt rund 7,14 % inkl. MwSt., meist hälftig auf Käufer und Verkäufer geteilt. Die Höhe ist regional verschieden und verhandelbar.
Wer zahlt die Maklerprovision?
Bei Wohnung und Einfamilienhaus tragen Käufer und Verkäufer seit 2020 in der Regel je die Hälfte.
Wann wird sie fällig?
Erst mit dem erfolgreichen Abschluss des notariellen Kaufvertrags.
Kann ich die Provision sparen?
Ja, beim Privatverkauf ohne Makler entfällt dein Anteil vollständig.
Ist die Provision verhandelbar?
Ja, Höhe und Vertragsbedingungen sind Verhandlungssache.
Was ist der Unterschied zur Courtage?
Courtage ist nur ein anderes Wort für die Maklerprovision.
Kann Sloothy mir beim Verkauf ohne Makler helfen?
Ja, genau dafür ist Sloothy da – von der Bewertung über das Exposé bis zur Vermarktung.
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