Teilungserklärung beim Immobilienverkauf: Bedeutung, Inhalt und Tipps
Die Teilungserklärung legt fest, wie ein Gebäude rechtlich in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt ist – was Ihnen allein gehört (Sondereigentum) und was allen gemeinsam (Gemeinschaftseigentum). Beim Verkauf einer Eigentumswohnung ist sie eine zentrale Unterlage, die Käufer und Banken einsehen wollen. Relevant wird sie früh: Schon vor der Vermarktung sollten Sie sie bereithalten, weil sie Rechte, Pflichten und Kosten dauerhaft bestimmt.
Was bedeutet „Teilungserklärung“?
Die Teilungserklärung ist die rechtliche Grundlage von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Sie beschreibt mithilfe des Aufteilungsplans und der Abgeschlossenheitsbescheinigung, welche Räume zu welcher Einheit gehören, und legt die Miteigentumsanteile fest. Häufig enthält sie zusätzlich eine Gemeinschaftsordnung mit Regeln für die Eigentümergemeinschaft. Relevant ist sie bei Eigentumswohnungen und aufgeteilten Mehrfamilienhäusern, nicht beim klassischen Einfamilienhaus.Warum das beim Immobilienverkauf wichtig ist
Sie bestimmt, was Sie überhaupt verkaufen und welche Rechte und Pflichten der Käufer übernimmt – etwa Sondernutzungsrechte an Stellplatz oder Garten und die Verteilung der Kosten. Käufer und ihre Bank prüfen sie genau, weil sie über Nutzung, Stimmrechte und laufende Belastungen entscheidet. Unklare oder unbekannte Regelungen führen schnell zu Rückfragen, Misstrauen oder Nachverhandlungen.Wann sollten Sie sich darum kümmern?
Am besten halten Sie die Teilungserklärung schon vor der Vermarktung bereit, damit Sie Fragen zu Miteigentumsanteil, Sondernutzungsrechten und Hausgeldverteilung sicher beantworten können. Spätestens vor Kaufvertragsentwurf und Finanzierungsprüfung muss sie vorliegen. Zu spät ist es kurz vor dem Notartermin.Teilungserklärung beschaffen: So gehen Sie vor
Die Teilungserklärung erhalten Sie über Ihre Hausverwaltung, den Notar, der sie beurkundet hat, oder das Grundbuchamt, da sie zum Grundbuch genommen wird. Hier sollte auf die zuständige Stelle verlinkt werden, z. B. Ihre Hausverwaltung oder das Grundbuchamt beim Amtsgericht.Diese Informationen sind enthalten
- Aufteilung in Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Miteigentumsanteile je Einheit
- Sondernutzungsrechte (z. B. Stellplatz, Garten, Keller)
- Aufteilungsplan mit Nummerierung der Einheiten
- Gemeinschaftsordnung mit Regeln und Kostenverteilung
BeispielTeilungserklärung · Muster
Objekt
- Gebäude
- Musterstraße 12, Musterstadt
- Anzahl Einheiten
- 6 Eigentumswohnungen
Sondereigentum
- Einheit
- Wohnung Nr. 3, 2. OG
- Miteigentumsanteil
- 87/1000
Sondernutzungsrechte
- Stellplatz
- Tiefgarage Nr. 3
- Keller
- Kellerraum Nr. 3
Gemeinschaftseigentum
- u. a.
- Treppenhaus, Dach, Fassade, Heizung
Schematische Beispielansicht – kein amtliches Dokument, Angaben frei erfunden.
Welche Angaben brauchen Sie dafür?
- Objektadresse und Wohnungsnummer
- Grundbuchblatt der Wohnung
- aktuelle Hausverwaltung
- Eigentumsnachweis
Kosten: Womit müssen Sie rechnen?
Liegt die Teilungserklärung vor, entstehen meist nur geringe Kopier- oder Abrufkosten. Müssen Sie sie über die Verwaltung oder das Grundbuchamt neu anfordern, fallen kleinere Gebühren an. Die genaue Höhe hängt von der zuständigen Stelle ab.Wie lange dauert die Beschaffung?
Wenn die Verwaltung oder Sie die Unterlage vorliegen haben, ist sie sofort verfügbar; bei Anforderung kann es einige Tage dauern. Gerade deshalb sollte dieser Punkt nicht erst kurz vor dem Notartermin geklärt werden.Typische Fehler von Eigentümern
- Die Teilungserklärung erst nach der Kaufzusage suchen
- Sondernutzungsrechte nicht kennen oder falsch darstellen
- Eine veraltete Fassung ohne spätere Nachträge verwenden
- Die Gemeinschaftsordnung und ihre Regeln ignorieren
- Miteigentumsanteil und Hausgeldverteilung nicht erklären können
Dos & Don'ts
✓ Dos
- Die vollständige Fassung inklusive Nachträge bereithalten
- Sondernutzungsrechte klar benennen
- Den Aufteilungsplan der Wohnung zuordnen
- Die Regeln der Gemeinschaftsordnung kennen
- Die Unterlage digital für Käufer und Notar bereitstellen
✕ Don'ts
- Erst kurz vor dem Notar danach suchen
- Nur Auszüge statt der vollständigen Erklärung weitergeben
- Sondernutzungsrechte verschweigen
- Annahmen statt der tatsächlichen Regelung kommunizieren
Bedeutung für Bewertung, Finanzierung und Notar
Für die Bewertung sind Miteigentumsanteil und Sondernutzungsrechte (etwa ein eigener Stellplatz) preisrelevant. Die Bank des Käufers prüft die Teilungserklärung, bevor sie die Finanzierung zusagt. Der Notar benötigt sie zwingend, weil sie Grundlage des Kaufvertrags und der Eigentumsverhältnisse ist.Unterschied nach Objektart
Die Teilungserklärung ist bei der Eigentumswohnung und beim aufgeteilten Mehrfamilienhaus zentral. Beim Einfamilienhaus auf eigenem Grundstück gibt es sie in der Regel nicht. Beim unaufgeteilten Mehrfamilienhaus, das als Ganzes verkauft wird, ist sie nur relevant, wenn eine Aufteilung geplant ist.Praxisbeispiel
Ein Verkäufer wirbt mit „eigenem Gartenanteil", ohne die Teilungserklärung geprüft zu haben. Nach dem Kaufangebot zeigt sich, dass der Garten Gemeinschaftseigentum ohne Sondernutzungsrecht ist – der Käufer fühlt sich getäuscht und verhandelt nach. Mit einem frühen Blick in die Teilungserklärung wäre die Lage von Anfang an klar gewesen.
Checkliste für Eigentümer
- Liegt die vollständige Teilungserklärung inkl. Nachträge vor?
- Ist der Miteigentumsanteil Ihrer Wohnung klar?
- Welche Sondernutzungsrechte gehören dazu?
- Kennen Sie die Regeln der Gemeinschaftsordnung?
- Ist die Unterlage digital verfügbar?
Fazit
Die Teilungserklärung ist beim Verkauf einer Eigentumswohnung unverzichtbar: Sie regelt, was zu Ihrer Einheit gehört, welche Sondernutzungsrechte bestehen und wie Kosten verteilt werden. Wer sie früh bereithält und versteht, beantwortet Käuferfragen souverän und vermeidet Nachverhandlungen. Das schafft Vertrauen und beschleunigt Finanzierung und Notartermin.Häufige Fragen zu Teilungserklärung
Brauche ich die Teilungserklärung für den Wohnungsverkauf?
Ja. Sie ist eine zentrale Unterlage, die Käufer, Bank und Notar einsehen.
Woher bekomme ich sie?
Über die Hausverwaltung, den beurkundenden Notar oder das Grundbuchamt.
Was kostet sie?
Liegt sie vor, nur geringe Kosten; bei Neuanforderung kleinere Gebühren je nach Stelle.
Was ist der Unterschied zur Gemeinschaftsordnung?
Die Gemeinschaftsordnung ist meist Teil der Teilungserklärung und regelt Zusammenleben und Kostenverteilung.
Brauche ich sie beim Einfamilienhaus?
In der Regel nein – sie betrifft Eigentumswohnungen und aufgeteilte Gebäude.
Braucht der Notar die Teilungserklärung?
Ja, sie ist Grundlage für Kaufvertrag und Eigentumsübertragung.
Kann Sloothy helfen?
Ja, Sloothy zeigt Ihnen, welche Wohnungsunterlagen wie die Teilungserklärung Sie wann benötigen.
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