Grundschuld löschen - Ablauf, Kosten und wann es sich lohnt
Ist dein Immobilienkredit abbezahlt, bleibt die Grundschuld trotzdem im Grundbuch stehen. Sie erlischt nicht von selbst, denn anders als eine Hypothek ist sie nicht an den Bestand des Kredits gebunden. Gelöscht wird sie erst, wenn du das beantragst. Um die Grundschuld löschen zu lassen, brauchst du nur ein Schreiben deiner Bank, einen kurzen Termin beim Notar und ein paar Wochen Geduld. Wann sich die Löschung lohnt, hängt davon ab, was du mit der Immobilie vorhast.

Grundschuld löschen: der Ablauf in vier Schritten
- Löschungsbewilligung anfordern: Nach der letzten Rate stellt dir die Bank auf Anfrage eine Löschungsbewilligung aus. Gibt es einen Grundschuldbrief, schickt sie ihn mit, denn ohne den Brief löscht das Grundbuchamt nicht.
- Termin beim Notar: Du unterschreibst den Löschungsantrag und stimmst als Eigentümer der Löschung zu. Der Notar beglaubigt deine Unterschrift, weil das Grundbuchamt nur beglaubigte Erklärungen annimmt.
- Einreichen: Der Notar reicht Antrag, Bewilligung und gegebenenfalls den Brief beim Grundbuchamt ein.
- Löschung: Das Grundbuchamt trägt die Löschung in Abteilung III ein und schickt dir eine Bestätigung. Je nach Amt dauert das wenige Wochen bis zu einigen Monaten.
Was die Löschung kostet
Die Kosten richten sich nach dem eingetragenen Betrag der Grundschuld, nicht nach dem, was du zuletzt noch schuldetest. Das Grundbuchamt berechnet eine halbe Gebühr nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz:
- Grundschuld 100.000 €: rund 140 €
- Grundschuld 200.000 €: rund 220 €
- Grundschuld 300.000 €: rund 320 €
Dazu kommt der Notar. Beglaubigt er nur deine Unterschrift unter einem fertigen Antrag, sind das 20 bis 70 € zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen. Entwirft er den Antrag selbst, wird es etwas mehr. Die Löschungsbewilligung stellt die Bank nach vollständiger Rückzahlung in der Regel ohne Gebühr aus.
Grundschuld löschen oder stehen lassen?
Eine eingetragene Grundschuld schadet nicht, solange du die Immobilie behältst. Es kann sogar günstiger sein, sie stehen zu lassen:
- Neue Finanzierung geplant: Für eine Modernisierung oder eine Anschlussfinanzierung kann die Bank die bestehende Grundschuld wieder nutzen. Das spart die Kosten einer neuen Eintragung, die deutlich höher sind als die Löschung.
- Abtretung an dich selbst: Statt zu löschen, kann die Bank die Grundschuld an dich abtreten. Dann gehört sie dir und lässt sich später als Sicherheit einsetzen.
- Verkauf geplant: Willst du verkaufen, lohnt eine gesonderte Löschung vorher meist nicht. Der Notar erledigt sie im Zuge des Kaufvertrags mit, wie im Ratgeber Immobilie verkaufen trotz Grundschuld beschrieben.
Bewahre die Löschungsbewilligung in jedem Fall sicher auf. Sie ist der Nachweis, dass die Bank keine Ansprüche mehr hat.
Welche Unterlagen du brauchst
- Löschungsbewilligung der Bank
- Grundschuldbrief, falls eine Briefgrundschuld eingetragen ist
- Personalausweis aller Eigentümer für den Notartermin
- Angaben zum Grundbuch: Amtsgericht, Grundbuchblatt und die laufende Nummer der Grundschuld in Abteilung III, zu finden in einem aktuellen Grundbuchauszug
Sind mehrere Personen Eigentümer, müssen alle der Löschung zustimmen.
Wenn die Bank nicht mehr existiert
Banken fusionieren oder werden übernommen. Dann ist der Rechtsnachfolger zuständig und stellt die Löschungsbewilligung aus; der Notar hilft, ihn zu ermitteln. Bei sehr alten Rechten, deren Gläubiger nicht mehr zu ermitteln ist, bleibt als letzter Weg ein gerichtliches Aufgebotsverfahren. Das dauert länger und ist ein Fall für den Notar.
Weiterführende Ratgeber
Häufige Fragen
Erlischt die Grundschuld automatisch, wenn der Kredit abbezahlt ist?
Was kostet es, eine Grundschuld löschen zu lassen?
Wie lange dauert die Löschung?
Muss ich die Grundschuld vor einem Verkauf löschen?
Lohnt es sich, die Grundschuld stehen zu lassen?
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