Immobilie verkaufen trotz Grundschuld - so läuft die Ablösung
Eine Immobilie trotz Grundschuld verkaufen? Das ist der Normalfall, denn die meisten Immobilien werden mit eingetragener Grundschuld verkauft. Die Grundschuld ist kein Hindernis: Du musst den Kredit nicht vorher aus eigener Tasche zurückzahlen. Der Käufer zahlt den Teil des Kaufpreises, der zur Ablösung nötig ist, direkt an deine Bank, den Rest erhältst du. Der Notar steuert diesen Ablauf so, dass niemand ein Risiko trägt. Entscheidend ist nur eine Frage: Deckt der Kaufpreis deine Restschuld?

Warum ein Verkauf mit Grundschuld möglich ist
Die Grundschuld ist ein Pfandrecht im Grundbuch, das deinen Immobilienkredit absichert. Sie hängt am Grundstück, nicht an deiner Person. Ein Käufer will die Immobilie aber lastenfrei übernehmen, also ohne fremde Grundschuld. Deshalb wird sie im Zuge des Verkaufs abgelöst und gelöscht. Das passiert nicht vor, sondern während der Abwicklung: Die Bank gibt die Grundschuld frei, sobald sie ihr Geld aus dem Kaufpreis erhalten hat. Fachlich heißt das Lastenfreistellung.
Immobilie verkaufen trotz Grundschuld: der Ablauf in fünf Schritten
- Restschuld erfragen: Lass dich von deiner Bank die aktuelle Restschuld und eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung nennen, am besten schriftlich und auf das voraussichtliche Zahlungsdatum.
- Kaufvertrag beurkunden: Im Kaufvertrag steht, dass die Grundschuld abgelöst und gelöscht wird. Der Notar holt danach bei deiner Bank die Löschungsunterlagen und den genauen Ablösebetrag ein.
- Treuhandauflage der Bank: Die Bank übergibt die Löschungsbewilligung mit der Auflage, sie erst zu verwenden, wenn der Ablösebetrag bei ihr eingegangen ist. So ist deine Bank abgesichert.
- Fälligkeit und Zahlung: Der Notar teilt dem Käufer mit, dass der Kaufpreis fällig ist und wie er sich aufteilt: Ablösebetrag direkt an deine Bank, der Rest auf dein Konto.
- Löschung im Grundbuch: Mit der Zahlungsbestätigung der Bank beantragt der Notar die Löschung der Grundschuld und die Eintragung des Käufers als Eigentümer.
Wie sich diese Schritte in den gesamten Verkauf einfügen, zeigt unser Überblick zum Ablauf beim Hausverkauf.
Restschuld höher als der Kaufpreis?
Kritisch wird es nur, wenn die Restschuld samt Vorfälligkeitsentschädigung höher ist als der erzielbare Kaufpreis. Dann gibt die Bank die Grundschuld erst frei, wenn du die Differenz aus eigenen Mitteln ausgleichst oder die Bank einer anderen Lösung zustimmt. Prüfe deshalb vor dem Inserat, was deine Immobilie realistisch erzielt. Eine erste Größenordnung liefert eine kostenlose Immobilienbewertung. Liegt der Wert klar über der Restschuld, ist die Ablösung reine Formsache.
Vorfälligkeitsentschädigung: wann sie anfällt
Läuft dein Darlehen noch in der Zinsbindung, verlangt die Bank für die vorzeitige Rückzahlung meist eine Vorfälligkeitsentschädigung. Der Verkauf der Immobilie gilt als berechtigtes Interesse: Du darfst das Darlehen dann vorzeitig kündigen (§ 490 Abs. 2 BGB), musst der Bank aber den Zinsschaden ersetzen. Keine Entschädigung fällt an, wenn die Zinsbindung abgelaufen ist oder seit der vollständigen Auszahlung mehr als zehn Jahre vergangen sind. Dann kannst du mit sechs Monaten Frist kündigen (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Kaufst du gleichzeitig eine neue Immobilie, kann ein Pfandtausch die Entschädigung vermeiden: Die Bank überträgt das Darlehen auf das neue Objekt. Das ist eine Verhandlungssache mit deiner Bank, kein Anspruch.
Was die Löschung der Grundschuld kostet
Für die Löschung fallen eine Notargebühr für die Beglaubigung und eine Gebühr des Grundbuchamts an. Beide richten sich nach dem eingetragenen Betrag der Grundschuld, nicht nach der Restschuld. Bei einer Grundschuld von 200.000 € liegt die Gebühr des Grundbuchamts bei rund 220 €, dazu kommt die Notargebühr für die Beglaubigung. Insgesamt sind das in der Regel wenige hundert Euro. Wer die Kosten trägt, steht im Kaufvertrag; üblich ist, dass der Verkäufer die Löschung zahlt. Die übrigen Notarkosten rechnet unser Notarkosten-Rechner aus.
Kredit schon abbezahlt?
Auch wenn dein Kredit vollständig getilgt ist, steht die Grundschuld weiter im Grundbuch. Sie verschwindet nicht von selbst. Für den Verkauf brauchst du dann nur die Löschungsbewilligung deiner Bank, die meist kostenlos ausgestellt wird. Fordere diese früh an, denn manche Banken brauchen dafür mehrere Wochen. Wie die Löschung ohne Verkauf funktioniert, erklärt der Ratgeber Grundschuld löschen.
Weiterführende Ratgeber
Häufige Fragen
Kann ich eine Immobilie verkaufen, wenn noch eine Grundschuld eingetragen ist?
Muss ich den Kredit vor dem Verkauf zurückzahlen?
Wer bezahlt die Löschung der Grundschuld?
Fällt beim Verkauf immer eine Vorfälligkeitsentschädigung an?
Was passiert, wenn die Restschuld höher ist als der Kaufpreis?
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