Grundstück verkaufen - Wert, Unterlagen und Steuern
Wer ein Grundstück verkaufen will, verkauft vor allem eine Möglichkeit: das, was darauf gebaut werden darf. Baurecht, Erschließung und Lasten im Grundbuch bestimmen den Preis stärker als die reine Fläche. Käufer, ob Familien oder Bauträger, prüfen diese Punkte genau, bevor sie ein Angebot machen. Hier liest du, wie du den Wert einschätzt, welche Unterlagen du brauchst, welche Steuern anfallen können und warum beim unbebauten Grundstück steuerlich strengere Regeln gelten als beim selbst bewohnten Haus.

Was ein Grundstück wert ist
Ein erster Anhaltspunkt ist der Bodenrichtwert, den der Gutachterausschuss für jede Zone veröffentlicht. Er beschreibt aber nur ein typisches Grundstück. Dein Preis hängt zusätzlich ab von:
- Baurecht: Was ein Bebauungsplan oder die umgebende Bebauung zulässt, etwa Zahl der Geschosse und Wohnungen
- Erschließung: ob Straße, Wasser, Abwasser und Strom anliegen und die Erschließung schon bezahlt ist
- Zuschnitt und Lage: Form, Hanglage, Ausrichtung und Zufahrt
- Lasten: Baulasten, Wegerechte oder Altlasten
Für eine erste Größenordnung hilft eine kostenlose Immobilienbewertung.
Die Unterlagen für den Grundstücksverkauf
- aktueller Grundbuchauszug
- Liegenschaftskarte mit dem Flurstück
- Auszug aus dem Bebauungsplan oder eine Auskunft der Gemeinde zum Baurecht
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- Bescheinigung über gezahlte Erschließungsbeiträge
- falls vorhanden: Bodengutachten und Altlastenauskunft
Je vollständiger diese Unterlagen sind, desto weniger Preisabschläge für Unsicherheiten verlangen Käufer.
Spekulationssteuer: beim Grundstück gibt es keine Ausnahme für Eigennutzung
Beim selbst bewohnten Haus fällt keine Spekulationssteuer an, wenn du es im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst genutzt hast. Beim unbebauten Grundstück gibt es diese Ausnahme nicht. Verkaufst du es innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn, ist der Gewinn einkommensteuerpflichtig. Prüfe deshalb das Anschaffungsdatum, bevor du den Verkauf terminierst; mehr dazu im Ratgeber Spekulationssteuer bei Immobilien.
Nur eine Teilfläche verkaufen
Willst du nur einen Teil deines Grundstücks verkaufen, etwa den hinteren Garten als Bauplatz, muss die Fläche vermessen und im Kataster als eigenes Flurstück gebildet werden. Das übernimmt ein Vermessungsbüro. Der Notar kann den Kaufvertrag schon vor der Vermessung beurkunden; die genaue Fläche und der endgültige Preis werden dann nachträglich festgestellt. Kläre vorher mit der Gemeinde, ob auf der Teilfläche überhaupt gebaut werden darf und ob ein Landesrecht eine Teilungsgenehmigung verlangt.
Wer Grundstücke kauft
Private Bauherren suchen meist ein erschlossenes Grundstück für ein Einfamilienhaus und brauchen dafür eine Finanzierung. Bauträger kaufen dagegen größere Flächen oder Grundstücke mit viel Baurecht und zahlen oft zügig, knüpfen den Kauf aber gern an Bedingungen, etwa eine Baugenehmigung. Solche Klauseln verschieben Risiko zu dir; lass sie vom Notar genau erklären, bevor du zusagst.
Kosten beim Grundstücksverkauf
Die Grunderwerbsteuer und die meisten Notarkosten zahlt üblicherweise der Käufer. Auf dich kommen vor allem die Kosten für Unterlagen und, bei einer Teilfläche, für die Vermessung zu. Ist eine Grundschuld eingetragen, fällt ihre Löschung an. Was der Notar insgesamt kostet, rechnet unser Notarkosten-Rechner aus.
Weiterführende Ratgeber
Häufige Fragen
Wie ermittle ich den Wert meines Grundstücks?
Fällt beim Verkauf eines Grundstücks Spekulationssteuer an?
Welche Unterlagen brauche ich für den Grundstücksverkauf?
Kann ich nur einen Teil meines Grundstücks verkaufen?
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer beim Grundstücksverkauf?
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